Immobilienwirtschaft In die Pflicht nehmen sollte spezifiziert werden, das ist mir zu vage.
Es drohen nach Ablauf des Kündigungsschutzes ab Herbst Massenprozesse und Konkurswellen. DIe genannten Branchen sind ohnehin margenschwach, sie werden mittelfristig auch nach der schrittweisen Öffnung weiter Umsatz- und Ertragsprobleme haben haben (Abstandsregeln bei Friseuren, Meidung von Innenräumen in der Gastronomie, Schwächung des Tourismus...) Dann wird aus dem Liquiditätsproblem ein unverschuldetes Überschuldungsproblem, das durch Kredite und Bürgschaften nicht lösbar ist.
In der ersten BAG Sitzung dieses Jahrs haben wir gehört, dass ungleiches Immobilienvermögen mit Abstand Ursache Nr 1 für Ungleichheit ist. Diese Maßnahme greift dieses Problem direkt auf und würde eine überfällige Diskussion befördern. Jede Form von staatlicher Übernahme von Kosten, würde die Kosten sozialisieren und die Vorteile privatisieren an die priviligierte Immobilienwirtschaft. (Laut einer Studie von Moritz Schularick, sind die Immbilieneigentümer in den letzten 10 Jahren um 3.000 Milliraden Euro reicher geworden http://www.macrohistory.net/wp-content/uploads/2019/06/Die-neue-Wohnungsfrage-.pdf)
Der Schweizer Nationalrat und Ständerat hat ein ähnliches Gesetz in Auftrag gegeben
Auch in Deutschlamd ließe sich so eine Maßnahme juritisch selbst ohne staatlich Klarstellung vertreten, eine einheitliche nationale Rechtsklarheit ohne Vergiftung des Mieter Vermieter Klimas wäre aber stark zu bevorzugen.
Siehe bezüglich der Begründung auch Jacqueline Badran, die zuk SP Vorsitzende https://www.handelszeitung.ch/politik/ein-mieterlass-ist-essenziell
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